Ich versichere beste Kosten-Transparenz für mein verbindliches Angebot .


Honorare für Dolmetschen und Übersetzungen


Honorare für Dolmetschen 

Verhandlungs-, Begleit-, Konferenzdolmetschen für Firmen und Private 

Da die Einsatzarten und der Schwierigkeitsgrad bei fremdsprachlichen Dolmetsch-Einsätzen sowie der Anlass der Veranstaltungen höchst unterschiedlich sind (z.B. Simultan-, Konsekutiv-, Konferenz- bzw. Flüsterdolmetschen bei Konferenzen, Verhandlungen, Seminaren etc.), benötige ich für ein verbindliches Angebot nähere Informationen über Ihre Veranstaltung d.h.:

  • Anlass,
  • Ort(e),
  • Zeitraum (Stunden, Tage)
  • Branche und
  • Innerbetriebliche Funktion, Art und Anzahl der Teilnehmer,
  • Unterlagen / Dokumente im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Aufgrund dieser Informationen erhalten Sie ein verbindliches und kostentransparentes Angebot mit folgenden Inhalten:

  • Ich berechne für meine Leistungen gegenüber Firmen und Privatpersonen in aller Regel netto einen Tagespauschalsatz, wobei ein Tag unter Einsatz der notwendig werdenden Pausen je nach Einsatzart 6 bis 8 Stunden umfasst.
  • Bei längerer Dauer des Einsatzes erfolgt eine Angebotsverlängerung auf Stundenbasis, wobei für angefangene Stunden der volle Stundensatz berechnet wird. Wenn simultan und/oder konsekutiv gedolmetscht werden soll, sind in aller Regel mehrere Dolmetscher notwendig.
  • Die Höhe der Pauschale hängt von der Art der Veranstaltung und Schwierigkeit bzw. Komplexität des Auftrags mit dem damit verbundenen Vorbereitungsaufwand ab. Das Honorar beinhaltet also nicht nur die reine Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung, sondern auch den damit zusammenhängende inhaltlichen und terminologischen Vorbereitungsaufwand.
  • An- und Abreisekosten mit Wartezeiten sowie Verpflegungs- und Übernachtungskosten anlässlich von Einsätzen außerhalb von München kommen unter Berechnung des Zeitaufwands und der Kosten des Transportmittels hinzu.
  • Sollte zusätzlich Konferenz- bzw. Dolmetschtechnik notwendig werden, stelle ich diese gegen Kostenpauschale zur Verfügung.

Für meine Dolmetscheinsätze garantiere ich höchste Vertraulichkeit. Auf Wunsch wird zum zusätzlichen Schutz der Vertraulichkeit der Parteien ein "non disclosure agreement" abgeschlossen.

Sonderkonditionen

Sollte es sich bei Ihrer Veranstaltung nur um eine kurze bilaterale Besprechung im kleinen Kreis mit begrenzter Zeitdauer (max. 2 bis 3 Stunden) im Innenstadtbereich von München handeln, kann eine individuelle Pauschallösung unter Berücksichtigung der Vorbereitungszeit und Opportunitätskosten (Anfahrt) vereinbart werden.

Sonderkonditionen gewähre ich auch bei

  • längerfristigen Dolmetschaufträgen (z.B. Schulungen bzw. Einweisungen von ausländischem Personal, Seminare etc.)
  • sowie im Falle einer permanenten Zusammenarbeit.

In diesen Fällen sollte in der Regel zwischen uns ein Rahmenvertrag mit einer Mindestlaufzeit vereinbart werden.

Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.


Dolmetscheinsätze bei Gerichten, Behörden, Notaren und Rechtsanwälten

Beim Einsatz bei den Gerichten und Justizvollzugsanstalten (z. B. Begleitung des Anwalts zum Besuch seines Mandanten) wird üblicherweise auf Stundenbasis abgerechnet. 

Dasselbe gilt für Einsätze bei Behörden, Notaren, Rechtsanwälten und behördlichen Einrichtungen, mitunter werden jedoch auch Tagessätze vereinbart (z.B. G7-Gipfel Garmisch-Partenkirchen).

Der Preis richtet sich in diesem Dienstleistungsbereich nach bzw. orientiert sich an dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG). Modalitäten dieser Berechnung können Sie dem link unten entnehmen.


Honorare für Übersetzungen

Grundlage der Berechnung der Übersetzungsaufträge ist der Zeilenpreis, der sich nach der Sprache und dem Schwierigkeitsgrad des Textes richtet. Die Berechnung der Zeilen erfolgt mit einem anerkannten Computer-Spezialzählprogramm für Übersetzungsleistungen, welches anhand der Anschläge die entsprechenden Standardzeilen ermittelt (1 Standardzeile = 50 Anschläge).

Sämtliche Übersetzungen werden nach computergeschriebenen Textzeilen in den gängigsten Software-Formaten oder auf Wunsch auch als Hardcopy geliefert. 

Ausschlaggebend bzw. Orientierungshilfe für das anfallende Honorar ist hier ebenfalls das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die detaillierten Berechnungsgrundsätze entnehmen sie bitte dem nachfolgenden link.

Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.


Veröffentlichungen

Für beabsichtigte Veröffentlichungen ist in Ihrem Interesse eine besondere Bearbeitung bzw. Überarbeitung notwendig.  Informieren Sie mich bitte über den Verwendungszweck. Anpassungen von fremdsprachigen Werbetexten wie Zeitungsanzeigen, Image-Prospekte, Slogans etc. werden von mir nationalitätsgerecht und zielgruppenorientiert ausgearbeitet.


Benötigen Sie dringend eine Übersetzung? 

Sofern möglich stehe ich Ihnen auch in Fristsachen bzw. Notfällen zur Verfügung.

Übersetzungen mit einer Abgabefrist innerhalb von 48 Stunden werden als Eilaufträge eingestuft. Auch ein längerer Text mit einer sehr kurzen Abgabefrist kann als Eilauftrag angesehen werden.

Bei derartigen Eilaufträgen fallen entsprechende pauschale Zuschläge bzw. Mehrkosten für Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit an.


Steuerliche Absetzbarkeit von fremdsprachlichen Dienstleistungen

Privatpersonen

Sie können die Kosten für verschiedene zu Arbeits- oder Bewerbungszwecken (Kosten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit) in Auftrag gegebene Übersetzungen (z. B. Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen, für Bewerbungen benötigte Führungszeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden) ggf. als Werbungskosten ansetzen. Beglaubigte Übersetzungen können daher u.U. vom Finanzamt steuerlich als Abzugsposten anerkannt werden. 

Steuerliche Absetzbarkeit für Firmen

Übersetzungen und Dolmetschleistungen können steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind und daher dem Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind.


Link zum JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Eine Beauftragung erfolgt unter ausdrücklichem Einschluss meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Diplom-Übersetzerin (Univ.), Diplom-Dolmetscherin (Univ.)
Susanne Thron-Bitzer
80935 München

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Phone: +49 89 313 00 01
Fax: +49 89 358 46 926
Mobile: +49 171 300 85 16